Bereits über 25.000 Menschen unterstützen Eil-Appell zum sofortigen Stopp aller Tiertransporte in Drittländer

Neben Moratorien und endgültigen Verboten in Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern unterbinden auch einzelne Veterinärämter in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Exporte in Drittländer.

Innerhalb von zwei Wochen haben bereits über 25.000 Personen einen vom Deutschen Tierschutzbüro an die zuständigen Landesminister gerichteten Eil-Appell gegen Tiertransporte in Drittländer unterstützt. Das Schreiben fordert die politischen Entscheidungsträger zum sofortigen Aussetzen von Tiertransporten dieser Art und zur Ausarbeitung einer bundesweiten einheitlichen Regelung für ein Verbot solcher Exporte auf. Zusätzlich appellierte das Deutsche Tierschutzbüro in einem Schreiben an alle Veterinärämter in Deutschland, keine Exporte in Drittländer mehr zu genehmigen. Die bisherige Resonanz der Ämter zeigt, dass immer mehr Landkreise, darunter Saalekreis (Sachsen-Anhalt) und Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern), keine Tiertransporte dieser Art mehr zulassen und die derzeitigen Moratorien bzw. Verbote in Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern begrüßen. Darüber hinaus kommuniziert der Großteil der Tierärzte, dass sie von den politischen Entscheidungsträgern endlich klare, tierschutzgerechte Regelungen erwarten und auf ein allgemeines Verbot von Exporten in Länder außerhalb der EU hoffen. Das Deutsche Tierschutzbüro erwartet von dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplanten Treffen aller verantwortlichen Minister eine einheitliche Regelung für ein komplettes Verbot von Transporten in Drittländer. Die Tierrechtsorganisation begrüßt den ersten Schritt der Verantwortlichen in Schleswig-Holstein, Bayern und Hessen und hofft auf das Aufrechterhalten der dortigen Regelungen. „Das Geschehen der letzten Wochen hat wieder gezeigt, wie Überfällig ein komplettes Verbot von Drittländer-Exporten ist. Die momentane Entwicklung lässt endlich auf ein Handeln der Politik hoffen – jetzt erwarten wir aber konkrete, bundesweite Maßnahmen nach dem Vorbild Bayerns, die den Tierschutz über die wirtschaftlichen Interessen stellen und nicht noch mehr Lobby-Politik, wie man sie von Julia Klöckner in der Vergangenheit gewohnt war“, so Fabian Steinecke, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros.

Die Initiative geht zurück auf die seit Jahren anhaltenden politischen und gesellschaftlichen Diskussionen um Transporte in Länder außerhalb der EU, die in den letzten Wochen wieder befeuert wurden. Nachdem zu Beginn des Jahres mehrere bayerische Landkreise den Export von Tieren in Drittländer ausgesetzt hatten, verkündete der Landwirtschaftsminister Schleswig-Holsteins, Jan Philipp Albrecht (Grüne), Ende Februar einen vierwöchigen Stopp von Tiertransporten in Drittländer und den Plan, eine bundesweite Regelung anzustoßen. In dieser Woche verkündete auch Hessens Umweltministerin Priska Hinz ein Moratorium bis zum 14. April 2019. Am heutigen Mittwoch verkündete das bayerische Umweltministerium ein komplettes und dauerhaftes Verbot von Transporten in 17 Staaten außerhalb der EU und die Einrichtung einer zentralen Stelle „Export“ zur Unterstützung der Veterinärämter. „Das Vorangehen der Verantwortlichen in Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen ist sehr begrüßenswert! Wir hoffen, dass Sie, trotz der erwartbaren und unsäglichen Kritik durch die Nutztierindustrie und Teile der Bundespolitik, standhaft bleiben und das Wohl der Tiere in den Fokus setzen „, so Fabian Steinecke.

Während innerhalb der Europäischen Union zumindest gemeinsame Verordnungen für Tierschutzmaßnahmen bestehen, enden diese Vorgaben an der Grenze der Europäischen Union. Die Möglichkeit, die Einhaltung der EU-Tierschutzverordnungen in Drittländern zu kontrollieren und den Umgang mit den transportierten Tieren zu überprüfen, ist nicht gegeben. Dabei ist bekannt, dass in vielen Ländern, in die Tiere aus der EU transportiert werden, die Standards beim Umgang mit Tieren nicht ansatzweise mit den Vorgaben der EU übereinstimmen und die Tiere noch extrem qualvollen Situationen ausgesetzt sind. Der Artikel 14 der EU-Tiertransport-Verordnung sieht deshalb vor, dass Veterinärbehörden einen Transport nicht bewilligen sollen, wenn dieser absehbar gegen die rechtlichen Standards der EU verstößt. In der Realität werden jedoch weiterhin Tiere in z.B. ehemalige Sowjetrepubliken, die Türkei, den Nahen Osten oder den Maghreb transportiert, in denen die gesetzlichen Standards der EU nicht greifen.

Dass der momentane Umgang mit Tiertransporten in Drittländer die gesetzlich festgelegten Tierschutzverordnungen nicht erfüllt, hält auch ein Fachartikel von Christoph Maisack und Alexander Rabitsch mit dem Titel „Zur Plausibilitätsprüfung nach Artikel 14 (1) a) ii) anlässlich der Genehmigung langer grenzüberschreitender Transporte in Drittstaaten“ aus dem Jahr 2018 fest. Die Autoren stellen darin klar, dass eine Nichtanwendung des Artikel 14 den Strafbestand der Beihilfe zur Tierquälerei erfüllen könnte.

Den gesamten Eil-Appell finden Sie hier: https://www.tierschutzbuero.de/eil-appell-gegen-tiertransporte

Aktuelles Bildmaterial eines Tiertransportes nach Usbekistan finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=d_2nh3wozbM&feature=youtu.be (Quelle: Animals Angels e.V.)

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